Die Schlichtungskommission wurde auf der Mitgliederversammlung am 1. März 2007 ins Leben gerufen und mit einer Ordnung der Schlichtungskommission versehen (letzte Änderung am 17. Juni 2019). Die Kommission soll den Mitgliedern der Genossenschaft helfen, Konflikte ohne bürokratische oder gar juristische Mittel beizulegen. Sie steht immer dann zur Verfügung, wenn mindestens ein Mitglied der Genossenschaft Auslöser oder Betroffener eines Konfliktes ist. Dann haben die Konfliktparteien die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag die Schlichtungskommission um Vermittlung zu bitten.
 
Im Durchschnitt gab es etwa 1 Konfliktfall pro Jahr, in denen die Kommission tätig werden konnte.
 
 
Häufig gestellte Fragen: 
 
Wer ist die Schlichtungskommission?
 
Die Schlichtungskommission besteht aus mindestens drei Genossenschaftsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden.
 
Wozu gibt es die Schlichtungskommission?
Die Schlichtungskommission versucht bei Unstimmigkeiten und Streitfällen zu vermitteln, an denen mindestens ein Mitglied oder ein Organ der Genossenschaft beteiligt ist.
 
Wer kann die Schlichtungskommission anrufen?
Jedes Mitglied der Genossenschaft, aber auch ihre Organe.
 
Wie kann man die Schlichtungskommission anrufen?
Jederzeit per E-Mail oder schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Geschäftsstelle mit dem Vermerk „Schlichtungskommission“. Weder Verwaltung noch Vorstand und Aufsichtsrat haben Einsicht in die eingereichten Unterlagen.
 
Was passiert, wenn man die Schlichtungskommission anruft?
Der Fall wird zunächst an den Vorsitzenden der Schlichtungskommission übergeben. Der bestimmt drei Mitglieder der Kommission, die das Schlichtungsgespräch vorbereiten und die Beteiligten zu einem gemeinsamen Treffen einladen. Bei diesem Termin wird das Problem mit den Streitparteien und den benannten Mitgliedern der Kommission besprochen. Die Kommission sucht einen Kompromiss zu vermitteln. Diesen gibt sie abschließend zu Protokoll. (Spruch der Schlichtungskommission)
 
Ist der Spruch der Schlichtungskommission bindend?
Nein. Die Streitparteien entscheiden selbst, ob sie den Spruch akzeptieren wollen.
 
Was, wenn eine Streitpartei mit einer Schlichtung nicht einverstanden ist?
Dann kommt kein Schlichtungsverfahren zustande. Die Kommission arbeitet nur, wenn beide Streitparteien mit der Schlichtung des strittigen Konflikts einverstanden sind.
 
Ist die Schlichtung vertraulich?
Ja. Die Schlichtungskommission behandelt die Informationen, die ihr in der Schlichtung bekannt werden, vertraulich. Auch der Vorstand der Genossenschaft hat keinen Zugang zu den Daten, wenn die Streitparteien das wünschen. Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind natürlich strafrechtlich relevante Informationen.
 
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Die Schlichtung ist kostenlos. Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.


Mitglieder der Schlichtungskommission:
Katja W., Vorsitzende
Ferdinand M., stellv. Vorsitzender
Sandra F.
Thomas K.
Ondra L.
Marc-Robin W.
Jens S.
Wolfgang S.
Cathleen R.
Jeannette Q.
Christoph U.