Die Genossenschaft
Als Ende 1999 der Verkauf der Bremer Höhe in Berlin Prenzlauer Berg an einen Investor drohte, beschlossen die Bewohner*innen kurzerhand, als Genossenschaft die Häuser selber zu kaufen.
Das primäre Ziel einer Wohnungsgenossenschaft ist, ihre Mitglieder mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Alle weitere Ziele einer Genossenschaft sind in der Satzung verankert und im Leitbild beschrieben.
Die Mitglieder der Genossenschaft erwerben Anteile an der Genossenschaft und werden damit Miteigentümer*innen des Vermögens der Wohnungsgenossenschaft. Die Eigentümerschaft des Mitglieds erstreckt sich nicht auf seine einzelne Wohnung, sondern auf einen Anteil am Ganzen. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür, eine Genossenschaftswohnung nutzen zu können.
Diese Rechtsform bot den Bremer Höhe-Bewohner*innen entscheidende Vorteile, um gemeinsam im Jahr 2000 den Kauf “ihrer” Wohnanlage zu stemmen: Die Genossenschaft ist nicht profitorientiert, zudem ist sie am langfristigen Erhalt preiswerter Wohnungen interessiert.
Die Genossenschaft lässt sich unter den Begriffen Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung subsumieren. In unserer Wohnungsbaugenossenschaft verfolgen wir diese Prinzipien weit über die reine Versorgung mit Wohnraum hinaus, auch das Zusammenleben in der Genossenschaft ist von zentraler Bedeutung.
Das Wohnen in der Genossenschaft ist in der Regel günstiger, als in vergleichbaren Wohnungen, da die Genossenschaft nicht den Zweck hat, Gewinne zu erwirtschaften, und zudem sicherer als in Mietwohnungen, da Kündigungsgründe wie Eigenbedarf oder mangelnde Verwertbarkeit wegfallen.
Aber auch eine Genossenschaft muss wirtschaftlich handeln, die Kosten müssen durch die (Miet-) Erträge gedeckt werden. Jedoch bietet die Nutzer-Eigentümer-Identität die besten Voraussetzungen, die Wohnungen langfristig preiswert, sozial sicher und in guter Qualität zu erhalten.

Foto: Geschichtswerkstatt
Eine der Plaketten über den Eingängen der namensgebenden, denmalgeschützten Wohnanlage Bremer Höhe in Prenzlauer Berg
Grundsätze der Genossenschaft / Leitbild
Die Grundsätze unserer Genossenschaft wurden gemäß der Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft „Bremer Höhe“ eG am 17.10. 2011 durch die Mitgliederversammlung beraten und per Beschluss genehmigt. Sie bestimmen u.a., nach welchen Prioriäten in unserer Genossenschaft frei werdende Wohnungen vergeben werden.
Um die inhaltliche Ausrichtung unserer Genossenschaft an aktuelle Entwicklungen anzupassen und ihren Organen einen Handlungsrahmen zu geben, wurde bei der Mitgliederversammlung am 22.06. 2022 das neue Leitbild der Wohnungsbaugenossenschaft “Bremer Höhe” eG einstimmig angenommen.

