Mitgliederversammlung
Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Ihre Kompetenzen sind umfassend in § 32 der Satzung geregelt, insbesondere bestimmen die Mitglieder diverse Grundsätze des Handelns der Genossenschaft und sie wählen aus ihren Reihen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Zudem gibt es Raum für Fragen und Diskussionen.
Die Mitgliederversammlung stellt zudem den Jahresabschluss fest und entlastet die Gremien, aber sie entbindet Vorstand und Aufsichtsrat nicht von ihrer wirtschaftlichen Letztverantwortung hinsichtlich des Vermögens der Genossenschaft. Auch weitere Gremien wie die Jury des Initiativenfonds oder die Mitglieder der Schlichtungskommission werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.
- Protokoll der Mitgliedversammlung 01.07. 2025
- Die Protokolle der Mitgliederversammlungen seit 2008 finden Sie demnächst unter Veröffentlichungen
Aufsichtsrat
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglieder der Genossenschaft sein.
Die meisten Mitglieder des Aufsichtsrats der WBG „Bremer Höhe“ eG sind darüber hinaus auch Bewohner- oder ehemalige Bewohner:innen unserer Gebäude. Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand, er berät sich mit ihm und muss sich regelmäßig mit allen wirtschaftlichen Entscheidungen des Vorstandes kritisch und konstruktiv beschäftigen.
Jedes neue Vorhaben wird auch von diesem Gremium im Hinblick auf hinreichende Wirtschaftlichkeit und inhaltliche Kongruenz mit unseren Grundsätzen und satzungsgemäßen Zielen geprüft. Rechtssetzung und –sprechung, die gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklung werden bezüglich ihrer möglichen Auswirkungen auf unsere Genossenschaft, den Wohnungsbedarf und damit auf Investitionsentscheidungen abgeklopft.
Diese anspruchsvolle Arbeit leisten unsere Aufsichtsratsmitglieder gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung ehrenamtlich. Sie erreichen den Aufsichtsrat per E-Mail unter aufsichtsrat(at)bremer-hoehe.de
Der Vorstand
Der Vorstand führt die Genossenschaft und trägt die wirtschaftliche Verantwortung des Unternehmens. Er haftet mit seinem persönlichen Vermögen für den Erfolg des Unternehmens und ist letztlich Treuhänder des Vermögens aller Mitglieder.
Er hat den inhaltlichen Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrats im Rahmen des ökonomisch Machbaren zu folgen.
Somit ist der Vorstand auch für die Organisation des genossenschaftlichen Lebens, der lebendigen Nachbarschaften und der innergenossenschaftlichen Solidarität verantwortlich.

Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Foto: Robin Jahnke

Der Aufsichtsrat (v.l.n.r.): Mandy Cyriax, Emanuel Basten-Stahlmann, Marion Gießke, Wolfgang Schwens, Martina Rädel, Cornelius Bechtler, Sandra Wiegand-Landgraf (stellv. Vorsitzende), Stefan Tschöpe (Vorsitzender) – Barbara Bock ist nicht auf dem Bild. – Foto: Claudia Burger

Der aktuelle Vorstand: Ulf Heitmann, Dr. Barbara König (beide hauptamtlich), Joachim Frank (ehrenamtlich) – Foto: Claudia Burger
