Initiativenfonds
Der Initiativenfonds wurde eingerichtet, um Vorhaben, Projekte und Eigeninitiativen unserer Mitglieder finanziell zu fördern und zu unterstützen, die dem Gemeinschaftswohl und dem nachbarschaftlichen Zusammenleben zugute kommen. Er wird jährlich vom Aufsichtsrat mit einem Budget gefüllt, das meistens um 2.500 € liegt. Anträge zur Förderung können jeweils zum 15. März und 15. September des Jahres eingereicht werden. Jedes Genossenschaftsmitglied ist antragsberechtigt.
Über die Anträge entscheidet eine Jury, die ebenfalls aus Mitgliedern der Genossenschaft besteht. Ihr gehören bis zu 15 Menschen an, die bei der jährlichen Mitgliederversammlung für je zwei Jahre gewählt werden.
Bei der Antragsstellung ist auf eine möglichst präzise Projektbeschreibung zu achten, damit die Förderungswürdigkeit beurteilt werden kann. Wichtig ist bei der Antragstellung auch ein transparenter Kostenplan der Projektkosten, mit Angaben zu einem finanziellen Eigenanteil, der auch durch Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Um den Antragsteller*innen das Antragsverfahren beim Initiativenfonds zu erleichtern, finden Sie hier ein einfaches Antragsformular, das bitte für jede Antragsstellung benutzt werden soll.
Nach Antragsschluss findet eine nicht-öffentliche Jurysitzung statt, der genaue Termin wird den Antragstellern, den Jury-Mitgliedern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Grundsätzlich besteht für Antragsteller*innen auch die Möglichkeit vor den Jurysitzungen kurz persönlich der Jury ihre Vorhaben vorzustellen. Die Jury entscheidet anschließend über die Anträge und die Ergebnisse werden dann zeitnah den Antragstellern mitgeteilt.
Regeln und Arbeitsweise der Jury
- Der Jury gehören mindestens 7 und höchstens 15 Genossenschaftsmitglieder an. Es darf nur ein Mitglied pro Hausaufgang der Jury angehören.
- Die Jurymitglieder werden auf der Mitgliederversammlung der WBG „Bremer Höhe“ eG für zwei Jahre gewählt.
- Die Jury bestimmt aus ihrer Mitte einen Sprecher bzw. eine Sprecherin, welche den Kontakt zum Vorstand und Aufsichtsrat aufrecht erhält und als Ansprechperson fungiert.
- Die Jury tagt halbjährlich im Oktober und im April. Auf einen Sitzungstermin einigen sich die Jurymitglieder selbstständig. Während der Sitzungen bestimmen sie eine Redeleitung und protokollieren die Abstimmungsergebnisse und Empfehlungen über die Anträge.
- Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 ihrer Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss kommt mit einfacher Mehrheit zustande, d. h. wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder mit „Ja“ stimmt.
- Jedes Genossenschaftsmitglied bzw. jede Gruppe von Mitgliedern kann Anträge einreichen. Dabei ist auf eine detaillierte Projektbeschreibung zu achten, insbesondere eine Darstellung der geplanten Kosten. Je genauer das Projekt beschrieben wird, desto besser kann sich die Jury ein Bild von dem Vorhaben machen. Es kann auch die Kostenübernahme für bereits durchgeführte Projekte beantragt werden. Hierbei sind der Jury die tatsächlichen Kosten darzulegen.
- Anträge sind jeweils bis zum 15. September für die Oktobersitzung bzw. bis zum 15. März für die Aprilsitzung der Jury einzureichen.
- Aufsichtsrat und Vorstand können an den Sitzungen der Jury teilnehmen, können jedoch nicht mit beschließen. Sie haben allerdings ein Vetorecht. Die Antragstellenden sollten ihre Anträge im Vorfeld mit dem Vorstand besprechen, um ihr Konzept an evtl. Einwände anpassen zu können und so von vornherein ein Veto zu umgehen.
- Die Jury ist der Mitgliederversammlung berichtspflichtig.
- Die Mitnahme von nicht ausgegebenen Initiativenfondsmitteln eines laufenden Jahres ist in Höhe von max. 50 % der bewilligten Jahressumme in das Folgejahr möglich.
- Sowohl Einzelheiten der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Förderung von Projekten als auch das Abstimmungsverhalten der Initiativenfonds-Juroren dürfen nicht nach außen getragen werden. Auf diese Weise soll eine Einflussnahme auf die Juroren von vornherein ausgeschlossen werden.

Foto: Uwe Schmoll
Seit 2020 gibt es im Hof des Lichtenberger Bestands einen Holzbackofen, gefördert durch den Initiativenfonds.
