Mitgliedsdarlehen

Seit 2010 besteht die Möglichkeit für Genossenschaftsmitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft „Bremer Höhe“ eG, Geld als Mitgliedsdarlehen anzulegen. Ein Mitglied kann damit der Genossenschaft für einen befristeten Zeitraum (Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren) Geld „leihen“. Die Genossenschaft zahlt im Gegenzug auf das Darlehen jährlich Zinsen.

Die Genossenschaft setzt das Geld für Investitionen beispielsweise in neue Sanierungsvorhaben oder größere Maßnahmen zur Instandhaltung ein. Der Zweck der Geldanlagemöglichkeit ist, dass die Genossenschaft für solche Vorhaben kein oder weniger teures Fremdkapital einsetzen muss. Sie erhält privates Kapital ihrer Mitglieder zu einem günstigeren Zinssatz, als vergleichbare Darlehenszinsen der Banken wären. So können Kosten gespart werden. Der Nutzen eingesparter Kosten kommt der Genossenschaft und damit allen Mitgliedern zugute.

Für den Abschluss eines Mitgliedsdarlehens gelten eigene Geschäftsbedingungen. Bei Interesse melden sich Mitglieder bitte in der Geschäftsstelle, wo sie individuell beraten werden.