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Mitglied sein

 
In unserer Genossenschaft leben Menschen jeden Alters, vieler Nationen und in sehr unterschiedlichen Haushaltsformen. Von Single - bzw. Studentenhaushalten über Paare, Familien, große Wohngemeinschaften bis hin zu Seniorenhaushalten werden Menschen in den Beständen der Genossenschaft versorgt. Gleiches gilt für das Bildungs- und Beschäftigungsgefüge. Ob Arbeiterinnen, Handwerker, Wissenschaftlerinnen, Freiberufler oder Gewerbetreibende: es sind viele Berufssparten in der Bremer Höhe vertreten. Diese gewachsene Mischung der Bewohner zu erhalten und ein friedliches, wenn nicht gar fröhliches Zusammenleben zu ermöglichen, war und ist einer der Grundgedanken unseres Projektes. 
Die Genossenschaft bietet uns die Möglichkeit, dieses Ziel in eigener Verantwortung zu verfolgen.
Sie ist die Rechtsform, unter der wir gemeinsam Verantwortung für unseren Wohnraum und seine Bewohner - das heißt für uns selbst übernehmen.

Die Mitglieder erwerben Anteile an der Genossenschaft (zurzeit bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages mind. 10 Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 5.112,90 ¤ plus 100,- ¤ Eintrittsgeld; bei der Anmietung einer Wohnung über 92 m² müssen 20 Anteile gezeichnet werden*) und werden damit Mitbesitzer am genossenschaftlichen Eigentum. Jedes Mitglied kann mit einer Stimme über die Belange und die Gestaltung der Genossenschaft mitentscheiden. Die Selbstverwaltung der Genossenschaft garantiert, dass das Erreichen der gemeinsamen Ziele immer im Vordergrund steht.

 

Den Pflichten eines Genossenschaftsmitglieds als Miteigentümer/in des gemeinsamen Vermögens

> seine Genossenschaftsanteile zu zeichnen und zu zahlen, 
> durch einen sorgsamen Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum (dazu gehört auch die eigene Wohnung) zusätzliche Kosten zu vermeiden und somit 
> Mitverantwortung für die anderen Mitglieder zu übernehmen,

stehen vielfache Vorteile gegenüber:

Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum durch kostendeckende Miete und Betriebskosten
> Lebenslanges Wohnrecht
> Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft und des Wohnumfeldes, über die Mitgliederversammlung oder im Aufsichtsrat
Wahl des Aufsichtsrates
> Vererbbarkeit der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Ansprüche
> Anpassung des Wohnraums an persönliche Bedürfnisse
> Gemeinschaftliche Einrichtungen, z. B. Nachbarschaftstreffpunkte, soziale Betreuung, Gemeinschaftsräume, gemeinsame Interessenvertretung o. ä. 
> Keine Kautionszahlung für die genutzte Wohnung
Beim Austritt aus der Genossenschaft Rückerstattung der eingezahlten Anteile

Mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß § 13 der Satzung sichern die Mitglieder zugleich das genossenschaftliche Transparenzsystem. Der wirtschaftlich verantwortliche Vorstand unterliegt gegenüber den Mitgliedern einer permanenten Kontrolle durch seine Berichterstattungspflicht gegenüber den übrigen Organen der Genossenschaft.  In unserer Genossenschaft gehen wir über die gesetzlichen Verpflichtungen zur Transparenz durch die Nutzung verschiedener Publikationsorgane hinaus. Als Mitglied wird man durch das Infoblat hoehe und, wenn man möchte, über den digitalen Newsletter regelmäßig über die Belange der Genossenschaft informiert. Mitglieder erhalten Einblick in die wirtschaftlichen Belange der Genossenschaft. Sie haben die Möglichkeit, an vielfältigen Aktionen und Arbeitsgruppen der Genossenschaft teilzunehmen.

 

Mitglied werden

 

Um eine Wohnung der „Bremer Höhe” eG anmieten zu können, muss man Mitglied der Genossenschaft werden und mindestens 10 Pflichtanteile an der Genossenschaft zeichnen*
(Alle Details finden sich in §§ 3 ff. der Satzung). Aufgrund des begrenzten Wohnungsangebotes nehmen wir nur Personen auf, deren Anspruch auf wohnliche Versorgung (§ 14 der Satzung) wir kurzfristig erfüllen können.

Vor Abschluss des Dauernutzungsvertrages (so heißt der genossenschaftliche Mietvertrag) tritt man durch Antrag und Beschluss des Vorstandes der Genossenschaft bei und zahlt ein Eintrittsgeld in Höhe von 100 ¤ sowie die Genossenschaftsanteile. In Ausnahmefällen können Ratenzahlungsvereinbarungen für die Zahlung der Genossenschaftsanteile abgeschlossen werden. Formulare und weitere Auskünfte gibt es in der Geschäftsstelle.

Ein Mitglied, das keine Wohnung in der Genossenschaft (mehr) hat, muss gemäß § 40 Abs. 2 unserer Satzung mindestens 2 Anteile á 511,29 ¤ an der Genossenschaft halten.  So können auch ausziehende Mitglieder ohne großen finanziellen Aufwand Teil unserer Genossenschaft bleiben, um ggf. ihren Anspruch auf wohnliche Versorgung in späteren Jahren nicht zu verlieren. 

Alle Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft sind umfassend in der Satzung geregelt.


* Diese Regelung basiert auf einem Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist sachlich in unserer Entscheidung zur Schaffung großer Wohnungen durch Zusammenlegungen begründet. Für Wohnprojekte und Neubauvorhaben gelten ggf. Sonderregelungen, die von den jeweiligen Finanzierungskonditionen und vereinbarten Miethöhen in den Projekten abhängen. Für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 92 m² müssen mindestens 20 Pflichtanteile (bei zwei Nutzern auch 2x10 Pflichtanteile) gezeichnet werden.